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smartsteuer Erfahrungen & Testergebnis

Kosten (30%)
Anmeldung (10%)
Benutzung (40%)
Kundenservice (20%)
Testergebnis: 4,0 von 5 Punkten

Mit smartsteuer kann man als Privatperson seine Steuererklärung schnell erledigen, ohne, dass man sich mit den komplizierten Formularen des Finanzamts auseinandersetzen muss. - Marco Laspe

  • 34,99 Euro für 5 Steuererklärungen
  • einfache Erledigung der Steuererklärung
  • auf allen Betriebssystemen nutzbar
  • keine jährlichen Software-Updates notwendig
  • auch für Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende geeignet
  • keine Bilanzaufstellung für Unternehmer und Selbständige mit mehr als 50.000 Euro Umsatz
  • keine Bilanzierungsmöglichkeit für Selbstständige mit mehr als 50.000 Euro Umsatz
Nutzerbewertung: 4,0 von 5 Punkten

smartsteuer ist eine Online-Steuersoftware mit der man seine Steuererklärung im Internet machen kann. Dabei funktioniert smartsteuer auf allen bekannten Plattformen, das heißt unter Windows, Mac OS, und Linux. smartsteuer bietet darüber hinaus noch die sogenannte smartsteuer xpress App für Android und Apple an, mit der man seine Steuererklärung bequem und einfach verständlich am Handy erledigen kann und anschließend nur noch auf seine Steuererstattung warten muss.

smartsteuer xpress soll unter anderem für Steuerzahler geeignet sein, die sich mit Steuern nicht auskennen. smartsteuer möchte mit ihrer xpress App vor allem Studenten, Auszubildende und Angestellte in Unternehmen ansprechen. smartsteuer xpress wirbt mit der Einfachheit und Steuertipps in der xpress App, die von der Steuersoftware erkannt werden.

In unserem Test haben wir geschaut, wie leicht es ist, mit der Steuersoftware smartsteuer seine Steuererklärung zu machen und welche Vorteile smartsteuer gegenüber einer klassischen Steuer-CD hat. smartsteuer wirbt mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 1.069 Euro pro Steuererklärung.

Zusammenfassung unserer smartsteuer Erfahrungen

Die Erfahrung, die wir in unserem Test mit der Online-Steuersoftware smartsteuer gemacht haben, sind durchweg positiv. Der Ablauf der Steuererklärung ist gut beschrieben und für den durchschnittlichen Arbeitnehmer in circa einer Stunde erledigt. Das Interview führt durch alle Punkte der Steuererklärung und fragt den Nutzer nach den entsprechenden Daten. Außerdem werden bei der Durchführung aud smartsteuer hilfreiche Steuertipps angezeigt. Auch Steuer-Laien verstehen die Erklärung von smartsteuer leicht.

Die Steuersoftware smartsteuer bietet dem Nutzer mehrere Kanäle, um mit dem Service in Kontakt zu treten. Hervorzuheben ist hier die kostenlose Telefonhotline, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Auch die Steuertipps sind ein Plus.

Der Preis von 35 EUR pro Steuererklärung ist aus unserer Sicht fair und im Vergleich mit anderen Anbietern wie WISO steuer:Web angemessen.

Kosten

Für eine abgegebene Einkommensteuererklärung berechnet smartsteuer 39,99 EUR. Dafür können pro Haushalt 5 Steuererklärungen abgegeben werden. Dies entspricht einer Preiserhöhung von ca. 25% gegenüber dem Vorjahr.

Auch die Steuererklärung für Unternehmer und Selbstständige kostet 39,99 EUR. Die Trennung in eine Standard- und eine Pro-Version wurde von SmartSteuer aufgegeben. Die Bezahlung erfolgt erst bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt. Vorher kann man die Software smartsteuer ohne Kosten ausprobieren.

Ablauf der Steuererklärung

Start der Steuerklärung mit smartsteuerStart der Steuerklärung mit smartsteuer
Start der Steuererklärung mit smartsteuer

Der Ablauf der Steuererklärung mit der Software smartsteuer gliedert sich in zwei Teile: das Interview und die Abgabe. Innerhalb des Interviews wird die Steuererklärung ausgefüllt. Bei der Abgabe erfolgt die Versendung der Steuererklärung – elektronisch und physisch.

Dankenswerterweise muss man sich nicht registrieren, um mit der Steuererklärung anzufangen.

Neuerungen für die Steuererklärung 2020

Berücksichtigung aller Corona-Regelungen
SmartSteuer berücksichtigt, die von der Bundesregierung veranlassten Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19.
Energetische Gebäudesanierung
Neue Funktionen für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele wurden integriert.
Vereinfachter Einstieg

Neuerungen für die Steuererklärung 2019

Optimiert für Airbnb-Vermietung
Die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung werden nun von SmartSteuer explizit berücksichtigt.
Kleinunternehmer-freundlich
Die Funktionen für Kleinunternehmer wurden ausgebaut und vereinfacht.
Gleichberechtigung von Ehepartnern bei der Eingabe

Neuerungen für die Steuererklärung 2018

Datenübernahme vom Finanzamt: vorausgefüllte Steuererklärung
Mit smartsteuer seine persönlichen Daten beim Finanzamt abrufen
Der Datenabruf beim Finanzamt

Man kann nun beim Finanzamt beantragen, dass die persönlichen Daten an smartsteuer übergeben werden. Hierfür benötigt man ein Elster-Konto, dass man über eine Eingabemaske bei smartsteuer beantragt. Falls man schon ein Konto hat, wird einem von Elster per E-Mail die Nachricht über die Freischaltung gesendet.

Die persönlichen Daten beinhalten:

  • ihren Namen und Adresse,
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigung,
  • Mitteilung über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung,
  • Vorsorgeaufwendungen,
  • Lohnersatzleistungen und
  • vermögenswirksame Leistung.
Handel mit Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum können bei der Software smartsteuer nun als private Veräußerungsgeschäfte angegeben werden.
Datenübernahme aus QuickSteuer und Taxman
Die Sicherungen aus Quicksteuer und Taxman können in smartsteuer automatisch eingepflegt werden.

Neuerungen für die Steuererklärung 2017

Papierlose Abgabe
Ab sofort kann die Steuererklärung vollelektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Eine Ausführung in Papierform ist nicht mehr nötig.
Vereinfachung
Die Bereiche Kind, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen und Versicherungen wurden überarbeitet und vereinfacht.
Livechat
Bei Fragen während der Steuererklärung stehen ab sofort Mitarbeiter per Livechat zur Verfügung.
lexoffice Import
Für die Steuerklärung 2016 können nun auch Daten für eine Personengesellschaft von lexoffice importiert werden
Zusätzliche Funktionen
Nun ist auch eine Einklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung möglich.

Interview

Das Interview ist der Teil der Steuererklärung, in dem man Angaben zu seinen Einkünften und Ausgaben macht. Das Interview besteht aus einem umfangreichen Fragenkatalog, den man ausfüllen muss, damit smartsteuer die Steuererklärung erstellen kann.

Das Interview gliedert sich wie folgt:

  • Lebenswelt
  • Persönliche Daten
    • Familienstand, Religion
    • Behinderung
    • Hinterbliebenenbezüge
  • Kinder
  • Einkünfte
  • Arbeitnehmereinkünfte
    • Lohnsteuerbescheinigung
    • Weitere Einnahmen als Arbeitnehmer
    • Werbungskosten
  • Kapitalvermögen
    • Steuerbescheinigungen
    • Familienstiftungen nach § 15 AStG
    • Sparer-Pauschbetrag »Zeile 13«
    • Anträge
  • Gewerbebetrieb
    • Gewerbe
  • privaten Ausgaben
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur Altersvorsorge
    • »Riester«
    • Versicherungen
    • Spenden und Parteibeiträge
    • Berufsausbildungskosten
    • Haushalts- und Handwerkerleistungen
    • Außergewöhnliche Belastungen
    • Unterhalt für bedürftige Personen
    • Pflege
    • Sonstige private Aufwendungen
  • Abschließende Angaben
    • Finanzamt
    • Bankverbindung
    • Abschließende persönliche Daten
  • smartCheck
  • Auswertung

Lebenswelt

Unter Lebenswelt versteht man bei der Steuersoftware smartsteuer den Familienstand und die Erwerbsfähigkeit. Das heißt, man gibt an, welchen Familienstand (Ledig, Verheiratet, Familie) man hat, oder, ob man Rentner ist.

Persönliche Daten

Bei den persönlichen Daten gibt man zum einen die eigen Stammdaten an, wie Name, Geburtsdatum und Adresse, zum anderen macht man noch in Unterpunkten Angaben zu Familienstand, Behinderung und Hinterbliebenenbezügen.

Familienstand, Religion

Der Familienstand ist entweder:

  • ledig
  • verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft
  • dauernd getrennt lebende Ehepartner/Lebenspartner
  • geschiedene Ehe/Lebenspartnerschaft aufgehoben
  • verwitwet
  • verwitwet nach Trennung

Die Religion ist eine Auswahl aus entweder nicht kirchensteuerpflichtig oder unterschiedlichen Religionsgemeinschaften und Sonstige.

Behinderung

Unter dem Punkt Behinderung kann man angeben, ob man eine Behinderung hat. Wenn ja, muss man dann Angaben zum Grad der Behinderung und zum Behindertenausweis machen.

Zusätzlich gibt es noch Angabe-Möglichkeiten zum Nachweis der Behinderung, Merkzeichen, tatsächlichen Aufwendungen und speziellen Angaben bei einem Behinderungsgrad von unter 50 Prozent.

Hinterbliebenenbezüge

Wenn man Hinterbliebenenbezüge erhält, kann man dies in diesem Schritt angeben. Dann muss man Angaben zum entsprechenden Ausweis/Rentenbescheid/Bescheinigung machen.

Kinder

Unter diesem Punkt kann man eventuelle Kinder angeben.

Für jedes Kind trägt man die persönlichen Daten an und gibt das Kindschaftsverhältnis zu einem selbst an. Zur Auswahl stehen:

  • leibliches Kind / Adoptivkind
  • Pflegekind
  • Enkelkind / Stiefkind

Einkünfte

Bei den Einkünften wählt man alle entsprechenden, für sich zutreffenden, Einkunftsarten aus. Diese richten sich nach den zugehörigen Anlagen der Steuererklärung.

  • Arbeitnehmer, Beamte, Betriebsrentner, Pensionäre
    »Anlage N«
  • Arbeitslosengeld (ALG) I, Elterngeld, Krankengeld und andere Ersatzleistungen
  • Kapitalvermögen
    »Anlage KAP«
  • Renten, Altersvorsorgeverträge
    »Anlage R«
  • Vermietung und Verpachtung
    »Anlage V«
  • Gewerbebetrieb, Photovoltaikanlage
    »Anlage G«
  • Selbständige Arbeit
    »Anlage S«
  • Private Veräußerungsgeschäfte
    »Anlage SO«
  • Sonstige Einkünfte
    »Anlage SO«
  • Land- und Forstwirtschaft
    »Anlage L«

Je nachdem welche Einkommensarten man hier auswählt, kann man dann Angaben zu den eigenen Einkünften machen.

Arbeitnehmereinkünfte

Die Auswahl Arbeitnehmereinkünfte wird wahrscheinlich für die meisten einkommensteuerpflichtigen Menschen zutreffen. Man gibt hier Daten aus seiner Lohnsteuerbescheinigung an, ergänzt diese um weitere Einnahmen und ermittelt entsprechende Werbungskosten.

Lohnsteuerbescheinigung

Alle Angaben die man unter diesem Punkt machen kann, findet man auf seiner Lohnsteuerbescheinigung. Unter anderem gehören dazu Angaben zur Berufsgruppe, der Steuerklasse, der Höhe des Einkommens und von geleisteten Einkommensteuer- und Abgaben-Zahlungen.

Weitere Einnahmen als Arbeitnehmer

Hier kann man Angaben zur Einnahmen machen, die neben der eigentlichen Anstellung gemacht wurden und keinem Lohnsteuerabzug unterlegen haben.

Werbungskosten

Bei den Werbungskosten können alle Kosten, die zum Erwerb der Einnahmen nötig waren absetzen. Typisch ist das Kilometergeld für die Fahrten zur Arbeit. Allerdings können das auch Umzugskosten oder ein beruflich genutztes Arbeitszimmer sein.

Kapitalvermögen

Die meisten Menschen werden auch Einkünfte aus Kapitalvermögen haben. Die Frage ist eher, ob sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten und, ob sie durch den bei der Bank erteilte Freistellungsaufträge gedeckt sind. Ist das nicht der Fall, lohnt es sich, auch Kapitalvermögen als Einkünfte anzugeben.

Dazu gibt man einfach Details aus den zugesandten Steuerbescheinigungen ein. Zusätzlich kann man noch einen Antrag zur Günstigerprüfung stellen.

In Ausnahmefällen kann man noch Angaben zur eine Familienstiftung machen.

Steuerbescheinigungen

Für jede Steuerbescheinigung gibt man die Kontodaten an und gibt die Art der Kapitalerträge an. Diese stehen auf der Steuerbescheinigung. Man gibt dann für alle Kapitalerträge, die erhaltenen Erträge, sowie die gezahlten Steuern und den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag an.

Familienstiftungen nach § 15 AStG

Wer eine Familienstiftung im Ausland besitzt, kann diese hier Angeben. Einnahmen der Familienstiftung werden der hinter der Stiftung stehenden Personen zugerechnet.

Sparer-Pauschbetrag »Zeile 13«

Hier gibt man an, ob man alle Kapitalerträge erfasst hat

Anträge

Abschließend kann man noch unterschiedlich Anträge zu seinen Kapitalerträgen stellen:

  • Antrag auf Günstigerprüfung
  • Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
  • Kirchensteuereinbehalt

Wichtig ist hier vor allem die Günstigerprüfung, falls man einen persönlichen Steuersatz hat, der niedriger ist als die 25% der Abgeltungsteuer.

Renteneinkünfte

Hier kann man seine Renteneinkünfte angeben, wenn man denn welche hat. Dazu gehören Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Versorgungswerken, aus privaten Rentenversicherungen, betrieblicher Altersversorgung und weiteren Vorsorgemodellen.

Zu jeder Renteneinkunft muss man einen eigenen Fall erstellen und entsprechende Angaben machen; ähnlich wie das bei der Lohnsteuer der Fall ist.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wer Objekte vermietet oder verpachtet, bekommt von Smartsteuer die Möglichkeit, diese anzugeben. Dabei wird für jedes Objekt ein eigener Fall angelegt.

Gewerbebetrieb

Wer ein Gewerbe hat, kann dieses auch hier angeben. smartsteuer leitet dann auch eine komplett neue Webseite weiter, auf der man die Steuererklärung für das Gewerbe machen kann. Dies kostet weiter 14,95 Euro. Die Gewerbesteuererklärung wird weiter unten detailliert beschrieben.

Gewerbe

Hier gibt man die Anzahl der eigenen Gewerbe, die entsprechenden Name und beantwortet Fragen zur Art der Gewinnermittlung. Im Anschluss kann man dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, kann diese hier angeben. Ähnlich wie bei einem Gewerbebetrieb muss man jede selbständige Arbeit angeben und für diese eine Einnahmen-Überschuss-Rechung erstellen.

Private Veräußerungsgeschäfte

Wer private Veräußerungsgeschäfte getätigt hat, bei denen der Zeitpunkt der Anschaffung nicht länger als ein Jahr (bei Immobilien 10 Jahre) her ist und der Gewinn nicht mehr als 600 Euro betragen hat, muss diese hier angeben.

Hierzu zählen auch der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hat, kann diese hier angeben.

Sonstige Einkünfte

Wer sonstige Einkünfte hat, muss diese hier angeben.

Verluste

Hat man im letzten Jahr steuerliche Verluste angehäuft, kann man diese hier mit seinen Einkünften verrechnen

Ihre privaten Ausgaben

Hier kann man Angaben zu privaten Ausgaben, die zusätzlichen zu den eigenen Werbungskosten auftreten. Hierzu gehören Vorsorgeaufwendung und Versicherungsbeiträge:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Versicherungen
  • Spenden und Parteibeiträge
  • Berufsausbildungskosten
  • Haushalts- und Handwerkerleistungen
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Unterhalt für bedürftige Personen
  • Pflege
  • Sonstige private Aufwendungen

Abschließende Angaben

Nach der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben können bzw. müssen bei smartsteuer noch weitere Angaben getätigt werde. So kann man etwaige Vorauszahlungen an das Finanzamt oder einen Steuerberater angeben. Darüber hinaus kann man noch Angaben machen, wohin der Steuerbescheid zugestellt werden soll und, ob, Geschäftsbeziehungen zu einem ausländischen Finanzinstitut pflegt.

Zusätzliche müssen Daten zum eigenen Finanzamt angegeben werden, und, falls vorhanden, eine eigene Bankverbindung. Abschließend kann man noch seine Ausbildung und eigene Telefonnummer angeben.

smartCheck

Hat man alle Angaben gemacht, führt man den so genannten smartCheck aus. Dabei werden zuerst fehlende oder fehlerhaften Eingaben aufgezeigt, die man nachbessern muss.

Darüber hinaus prüft der smartCheck noch mögliche Empfehlungen, mit denen man weitere Steuern sparen kann. In unserem Fall wurden wir beispielsweise aufgefordert, zu prüfen, ob wir Haushalts- und Handwerkerleistungen angeben können – die bei vielen Haushalten auftreten.

Auswertung

Sind alle notwendigen Angaben gemacht und vom smartCheck akzeptiert, zeigt smartsteuer einem eine Zusammenfassung der eigenen Angaben und der daraus berechneten Steuerschuld. Diese wird dann mit gemachten Zahlungen (Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer) gegengerechnet. Daraus ergibt sich die erwartetet Erstattung des Finanzamts; oder eine eventuelle Nachzahlung an das Finanzamt.

Man muss dabei beachten, dass die vom Finanzamt erwarteten Werte abweichen können, da natürlich entscheidend ist, welche Angaben das Finanzamt akzeptiert und welche nicht.

In unseren Tests haben wir festgestellt, dass die Angaben zur Erstattung bei Angestellten genauer sind als die Angaben zur Erstattung bei Selbstständigen. Steuervorauszahlungen werden nicht richtig in die Kalkulation aufgenommen.

Abgabe

Schritte bei der Abgabe des Steuerfalls
Schritte bei der Abgabe des Steuerfalls

Die Abgabe beinhaltet die Übermittlung der Steuererklärung und aller weiteren Informationen. Sie ist in die folgenden Schritte eingeteilt:

Vorschau

Bevor man die Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt, besteht die Möglichkeit sich das gesamte Dokument als PDF herunterzuladen und es noch einmal zu prüfen.

Dieses Dokument kann nicht beim Finanzamt eingereicht werden.

Übermittlung

In diesem Menüpunkt findet die elektronische Übermittlung an das Finanzamt statt.

Ausdrucken + Unterschreiben

Nach der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt, muss die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt gesandt werden, um seine Steuererklärung zu erhalten.

Belege + Abschicken

Zusätzlich zur unterschriebenen Steuererklärung muss man alle erforderlichen Belege mitschicken.

Diese werden dann mit der Steuererklärung per Post an das eigenen Finanzamt geschickt.

Ziel

Hat man alles an das Finanzamt geschickt, ist man mit der Steuererklärung fertig und kann auf seine Steuererstattung warten.

Steuerbescheid

Ist der Steuerfall vom Finanzamt bearbeitet, bekommt man vom smartsteuer eine E-Mail und kann den Steuerbescheid unter dem Menüpunkt „Steuerbescheid“ einsehen.

Service

Der Service von smartsteuer hilft einem schnell weiter. Die wichtigsten Kommunikationskanäle sind E-Mail und Telefon-Hotline.

Telefon: 08 00 / 723 82 22
Montag – Sonntag von 0:00 – 22:30 Uhr
Anrufe zum Nulltarif
E-Mail: hilfe@smartsteuer.de
Website: https://www.smartsteuer.de
FAQ-Bereich

Die Erreichbarkeit der Hotline ist mit 24 Stunden am Tag sehr gut; auch Menschen, die länger arbeiten, können so in Ruhe Fragen klären, wenn diese aufkommen. Die Kosten zum Nulltarif sind ein zusätzliches Schmankerl.